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OVG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 18.12.2013

8 A 10050/13.OVG

Normen:
AEG § 6 Abs. 2 S. 1 Nr. 2
AEG § 7a Abs. 1
AEG § 7f
AEG § 16 Abs. 1 Nr. 3
AEG § 23
EBZugV § 2
PBefG § 13 Abs. 1 Nr. 1

Fundstellen:
DÖV 2014, 402

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 15. August 2012 geändert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 23. August 2011 verpflichtet, der [...]
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