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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 23.06.2013

3 A 1159/07

Normen:
BeamtVG § 53 Abs. 5 S. 1, 2
BeamtVG § 53 Abs. 8
BeamtVG § 105 S. 2 Nr. 5
LBG NRW § 168 Abs. 5 S. 2 Buchst. b)
GG Art. 3 Abs. 1
GG Art. 7 Abs. 1
SchulG NRW § 102 Abs. 3 S. 1, 2

Die Berufung wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des [...]
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