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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 26.08.2013

9 A 1340/12

Normen:
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, 3
AbwAG § 4 Abs. 1 S. 2
AbwAG § 9 Abs. 5

Der Antrag wird abgelehnt. Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 107.238,11 Euro festgesetzt Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung hat [...]
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