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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 19.07.2013

20 D 96/11.AK

Normen:
§ 17 Abs. 3 GVG
GVG § 17 Abs. 3

Fundstellen:
DÖV 2013, 952

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen ist instanziell zuständig. Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wird zugelassen. Der Beschluss beruht hinsichtlich der Bejahung der instanziellen [...]
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