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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 15.08.2013

2 A 2521/12

Normen:
BauGB § 35 Abs. 3 Satz 1

Fundstellen:
BauR 2014, 1043
BauR 2014, 519
DÖV 2014, 170
ZfBR 2014, 277

Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,- € festgesetzt. Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. [...]
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