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OVG Hamburg - Entscheidung vom 11.04.2013

4 Bf 141/11

Normen:
StPO
§ 7 Abs. 1 Nr. 2
Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei (HmbPolDVG)
§ 81b Alt. 2
StPO § 81b Alt. 2
StPO § 157 Hs. 2
HmbPolDVG § 7 Abs. 1 Nr. 2

Fundstellen:
DÖV 2013, 695

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg aufgrund mündlicher Verhandlung vom 31. Mai 2011 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des gesamten Verfahrens trägt der Kläger. [...]
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