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OVG Bremen - Entscheidung vom 09.01.2013

1 B 258/12

Normen:
VwGO § 47 Abs. 6
BauGB § 14 Abs. 1
BauGB § 16 Abs. 2

Fundstellen:
BauR 2013, 1096
BauR 2013, 1732

Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 12.500,00 Euro festgesetzt. I. Die Antragstellerin erstrebt die Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre. Bei [...]
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