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OVG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 19.09.2013

OVG 11 A 4.13

Es wird festgestellt, dass die 247. Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung in der derzeit gültigen Fassung rechtswidrig ist und die Klägerin in ihren Rechten verletzt, soweit dort bei Benutzung der Startbahn [...]
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