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OLG Stuttgart - Entscheidung vom 12.08.2013

9 U 103/13

Normen:
ZPO § 520 Abs. 1
ZPO § 233
ZPO § 85 Abs. 2

1. Der Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung wird z u r ü c k g e w i e s e n. 2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der [...]
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