Eine Haftprüfung durch den Senat nach §§ 121 , 122 StPO ist derzeit nicht veranlasst. I. 1. Der Angeklagte befand sich aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Bergen auf Rügen vom 29.11.2012 - 13 Gs 8/12 -, [...]
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