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OLG München - Entscheidung vom 12.06.2013

7 U 5126/12

Normen:
ZPO § 3

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 255.908,80 Euro festgesetzt. Der Vorsitzende führt in den Sach- und Streitstand ein. Die Sach- und Rechtslage wird mit den Erschienenen eingehend erörtert, [...]
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