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OLG München - Entscheidung vom 11.11.2013

4 StRR 184/13

Normen:
§ 263 StGB

Fundstellen:
wistra 2014, 33

§ 263 StGB schützt das Vermögen als Ganzes gegen eine bestimmte Angriffsmethode (Schönke/Schröder StGB 28. Aufl. § 263 Rdn. 3). Gekennzeichnet ist der Tatbestand dadurch, dass der Täter einen anderen durch Täuschung [...]
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