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OLG Köln - Entscheidung vom 06.05.2013

2 Ws 254/13

Normen:
StGB § 266 Abs. 1

Fundstellen:
wistra 2013, 357

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Staatskasse, die auch die im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen des Angeschuldigten trägt, verworfen. I. Die Generalstaatsanwaltschaft hat den Sachstand [...]
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