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OLG Hamm - Entscheidung vom 03.01.2013

15 W 46/12

Normen:
NK: EGBGB Art. 47
EGBGB Art. 47

Fundstellen:
FamRZ 2013, 1520

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert. Der Standesbeamte bei dem Standesamt N wird angewiesen, eine Erklärung des Beteiligten zu 1) entgegenzunehmen und zu beurkunden, durch die dieser im Wege der [...]
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