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OLG Hamm - Entscheidung vom 11.04.2013

1 VAs 145/12

Normen:
EGGVG § 30 Abs. 2
BZRG §§ 42, 45
BZRG § 42
BZRG § 45

Die außergerichtlichen Kosten des Betroffenen werden der Staatskasse - hier dem für das Bundesamt für Justiz zuständigen Kostenträger - auferlegt, nachdem sich das Verfahren erledigt hat. Der Gegenstandswert für das [...]
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