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OLG Hamm - Entscheidung vom 14.06.2013

11 U 89/11

Normen:
BGB § 839 Abs. 1
GG Art. 34
OBG NRW § 39 Abs. 1 lit. b

Das Versäumnisurteil vom 17.04.2013 wird aufrechterhalten. Die Kläger haben die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger zu 2) darf die [...]
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