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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 09.09.2013

1 U 96/13

Normen:
ZPO § 233

Der Klägerin und Berufungsklägerin wird wegen der Versäumung der Berufungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. 1. Die Klägerin hat die Frist zur Berufungsbegründung versäumt. Der Eingang der Berufung am [...]
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