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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 25.04.2013

16 W 21/13

Normen:
BGB § 823 Abs. 1
BGB § 1004 Abs. 1 S. 2
ZPO § 916
ZPO §§ 916 ff.
ZPO § 935
ZPO § 936
GG Art. 1
GG Art. 2 Abs. 1

Fundstellen:
GRURPrax 2013, 342
CR 2013, 680

I. Der Antragsgegner hat es zu Gunsten der Antragstellerin zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß in dem Internetportal Facebook zu behaupten und/oder zu verbreiten, die Antragstellerin habe Facebook-Fans gekauft, [...]
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