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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 22.03.2013

3 Ws 202/13

Normen:
StGB § 56 Abs. 2
StGB § 56 Abs. 3
StGB § 57

Fundstellen:
StV 2013, 574

1. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. 2. Die Vollstreckung der Restfreiheitsstrafe aus dem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 08.04.2011 - 5/28 KLs - 4721 Js 216726/10 wird zur Bewährung ausgesetzt. [...]
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