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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 05.08.2013

6 W 67/13

Normen:
ZPO § 890

Fundstellen:
GRUR-RR 2014, 48
MMR 2013, 791
WRP 2013, 1402

Der angefochtene Beschluss wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Gegen die Antragsgegnerin wird wegen schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungsverpflichtung aus Ziffer 1., erster Teil, des [...]
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