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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 11.09.2013

11 AR 8/13

Normen:
RVG § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 3
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
ZPO § 269 Abs. 3

Der Antragsteller hat die Kosten des Bestimmungsverfahrens zu tragen. I. Auf Hinweis des Senats, dass nach dem Vortrag des Antragstellers ein gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand der Antragsgegner am [...]
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