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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 10.07.2013

11 AR 51/13

Normen:
ZPO § 26
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
ZPO § 281 Abs. 2 S. 4

Fundstellen:
BauR 2014, 152
InfoM 2013, 403
NZM 2014, 448

Das Amtsgericht Hanau wird gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO als das zuständige Gericht bestimmt. I. Der Kläger ist Eigentümer eines in Hanau belegenen Grundstückes. Der in Berlin ansässige Beklagte war jedenfalls bis Ende [...]
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