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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 01.08.2013

11 AR 234/12

Normen:
EGV 44/2001 Art. 6 Nr. 1
ZPO § 21
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 1
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
ZPO § 60
VollstrZustÜbk (2007) Art. 24

Hinsichtlich der Beklagten zu 1) bis 4) und 6) wird gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO das Landgericht Frankfurt a.M. als das zuständige Gericht bestimmt. Hinsichtlich der Beklagten zu 5) wird eine Gerichtsstandsbestimmung [...]
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