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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 16.04.2013

11 W 23/13

Normen:
BGB § 133
ZPO § 269 Abs. 1
ZPO § 269 Abs. 3
ZPO § 269 Abs. 5
ZPO § 926

Auf die sofortige Beschwerde wird der Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 24.1.2013 aufgehoben und die Wirkungen des Beschlusses der Kammer vom 31.8.2012 - einstweilige Verfügung - wieder hergestellt. Die [...]
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