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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 23.08.2013

20 W 239/13

Normen:
GBO § 15 Abs. 2
GBO § 55
GBO § 71

Die Beschwerde des Beteiligten zu 6) wird als unzulässig verworfen, die Beschwerden der Antragsteller werden als unbegründet zurückgewiesen. Der Geschäftswert für die Beschwerden werden auf jeweils 1000,00 € [...]
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