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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 15.10.2013

2 UFH 8/13

Normen:
ZPO § 115
FamFG § 246 Abs. 1
BGB § 1360a Abs. 4

Fundstellen:
FamRZ 2014, 1721
FuR 2014, 544
MDR 2014, 230

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, an die Antragstellerin einen Verfahrenskostenvorschuss in Höhe von 1.702 € zu zahlen. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. [...]
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