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OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 21.11.2013

I-26 W 6/09 (AktE)

Normen:
SpruchG § 6 Abs. 2
RVG-VV Teil 3 Abschn. V
RVG-VV Nr. 3500

Die von den Antragsgegnerinnen zu erstattende Vergütung des gemeinsamen Vertreters der ausgeschiedenen Aktionäre, Rechtsanwalt X aus Köln, wird auf 2.341,92 € festgesetzt. Die Vergütung ist ab dem 28.03.2013 mit 5 [...]
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