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OLG Braunschweig - Entscheidung vom 29.10.2013

1 W 42/13

Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6
ZPO § 36 Abs. 2
ZPO § 281 Abs. 2 S. 4
GWB § 87
GWB § 89
GWB § 95
JusGerZustV ND (2010) § 7 Abs. 1 Nr. 1

Zum zuständigen Gericht wird das Landgericht Hannover bestimmt. I. Die Klägerinnen verlangen von der Beklagten Schadensersatz. Mit ihrer zunächst vor dem Landgericht Stuttgart erhobenen Klage behaupten sie, die [...]
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