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LSG Thüringen - Entscheidung vom 02.04.2013

L 6 SF 1739/12 E

Normen:
JVEG § 2 Abs. 1 S. 1
JVEG § 2 Abs. 2 S. 1
JVEG § 4 Abs. 1 S. 1
JVEG § 8 Abs. 1
JVEG § 8 Abs. 2
JVEG § 9 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
NZS 2013, 760

Die Vergütung für das Gutachten des Erinnerungsführers vom 18. Oktober 2012 wird auf 745,50 Euro festgesetzt. Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt. I. In dem Berufungsverfahren H. K .../. [...]
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