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LSG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 18.09.2013

L 11 KA 138/11

Die Klägerin trägt drei Viertel, die Beklagte trägt ein Viertel der Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen Klägerin und Beklagte je zur Hälfte. Der Streitwert für das [...]
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