Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 29.05.2013 wird zurückgewiesen. Die statthafte (s. dazu u.v.a. Beschlüsse des Senats vom 24.09.2012 - L 11 U 416/12 B - und vom 22.10.2012 [...]
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