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LSG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 06.09.2013

L 15 U 589/12 B

Auf die Beschwerde des Sachverständigen wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 17.08.2012 geändert. Die Vergütung für das Gutachten vom 15.05.2012 wird auf 863,14 Euro festgesetzt. Kosten sind nicht zu [...]
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