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LSG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 22.03.2013

L 14 R 307/12

Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 07.03.2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. Die Klägerin begehrt die Vormerkung ihrer [...]
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