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LSG Hamburg - Entscheidung vom 14.05.2013

L 3 R 41/11

Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Die Beteiligten streiten um die Erhebung von Säumniszuschlägen auf Nachversicherungsbeiträge. [...]
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