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LSG Bayern - Entscheidung vom 13.08.2013

L 15 SB 153/13 B

I. Der Beschluss des Sozialgerichts München vom 22. Juli 2013 wird aufgehoben. II. Die Kosten für das gemäß § 109 SGG eingeholte Gutachten des HerrnDr. K. vom 18. April 2011 werden auf die Staatskasse übernommen. III. [...]
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