Auf die Beschwerde vom 29.05.2012 wird der Beschluss des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 18.01.2012, Az. 58 Gs 41/12, aufgehoben. Zugleich wird festgestellt, dass die Durchsuchungsmaßnahme, die am 25.04.2012 in der [...]
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