Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 09.10.2012 - 6 Ca 1685/12 - wird zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz trägt der Kläger zu 60 %, die Beklagte zu 40 %. [...]
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