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FG Sachsen - Entscheidung vom 03.12.2013

8 Ko 1296/13

Normen:
RVG § 2 Abs. 2
VV-RVG Vorbemerkung § 3 Abs. 3 S. 1
VV-RVG Vorbemerkung § 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2
VV-RVG Vorbemerkung § 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 3202
VV-RVG Vorbemerkung § 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 1002
VV-RVG Vorbemerkung § 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 1004
StBGebV a.F. § 40 Abs. 1 Nr. 1
StBGebV a.F. § 41 Abs. 1
StBGebV a.F. § 41 Abs. 3
StBGebV a.F. § 28
StBGebV a.F. § 11
GewStG § 35b Abs. 1 S. 1
GewStG § 7 S. 1

Der Kostenfestsetzungsbeschluss vom 06.06.2013 im Verfahren 8 K 2200/05 wird dahingehend geändert, dass die nach dem Beschluss des Sächsischen Finanzgerichts vom 12.12.2012 vom Erinnerungsgegner der Erinnerungsführerin [...]
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