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FG Niedersachsen - Entscheidung vom 20.03.2013

3 K 12356/12

Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 5
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 8
EStG § 35a Abs. 1
EStG § 9c

Streitig ist, ob die Kläger Kinderbetreuungskosten als Werbungskosten abziehen können, obwohl sie die von ihnen beschäftigte Teilzeitkraft bar bezahlten. Die Kläger sind beide berufstätig und erzielen Einkünfte aus [...]
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