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FG Münster - Entscheidung vom 10.04.2013

13 K 2389/10 E

Normen:
EStG § 46 Abs 2 Nr 8
EStG § 52 Abs 55j Satz 2
AO § 170 Abs 1 Satz 1 Nr 1

Streitig ist, ob für die Einkommensteuerveranlagung des Streitjahres 2004 Festsetzungsverjährung eingetreten ist. Der Kläger ist ledig und bezog im Streitjahr ausschließlich Arbeitslohn. Hiervon hatte sein Arbeitgeber [...]
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