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FG Düsseldorf - Entscheidung vom 18.09.2013

4 K 4515/12 AO

Normen:
AO § 227
BranntwMonG § 136 Abs. 1 Satz 1
BranntwMonG § 139 Abs. 1
BranntwMonG § 140 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
BrStV § 30 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. D
RL 92/12/EWG Art. 4 Buchst. b
RL 92/12/EWG Art. 6 Abs. 1 Buchst. a
RL 92/12/EWG Art. 15 Abs. 1
RL 92/12/EWG Art. 16 Abs. 1
RL 92/83/ EWG Art. 27 Abs. 1 Buchst. a
RL 92/83/ EWG Art. 27 Abs. 1 Buchst. b

Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. Die Klägerin betrieb offene Branntweinläger. Ihr war für alle Läger die Lagerung und Verteilung von vergälltem [...]
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