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EuGH - Entscheidung vom 14.03.2013

Rs. C-216/11

Normen:
AEUV Art. 34
Richtlinie 12/1992/EWG vom 25.02.1992 Art. 8
Richtlinie 12/1992/EWG vom 25.02.1992 Art. 9 Abs. 1
Richtlinie 12/1992/EWG vom 25.02.1992 Art. 9 Abs. 2
AEUV Art. 258

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Die Französische Republik hat gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle [...]
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