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EuGH - Entscheidung vom 18.04.2013

Rs. C-661/11

Normen:
Richtlinie 104/1989/EWG vom 21.12.1988 Art. 5 Abs. 1 Buchst. a
AEUV Art. 267

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Nach Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie kann der Inhaber einer eingetragenen Marke seine Zustimmung zur Benutzung der Marke nicht unwiderruflich erteilen. Nach erfolgtem Widerruf der Zustimmung kann das durch die [...]
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