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EuGH - Entscheidung vom 28.11.2013

Rs. C-576/11

Normen:
Richtlinie 271/1991/EWG vom 21.05.1991 Art. 1
Richtlinie 271/1991/EWG vom 21.05.1991 Art. 2 Nr. 6
Richtlinie 271/1991/EWG vom 21.05.1991 Art. 5 Abs. 1
Richtlinie 271/1991/EWG vom 21.05.1991 Art. 5 Abs. 2
Richtlinie 271/1991/EWG vom 21.05.1991 Art. 5 Abs. 4
Richtlinie 271/1991/EWG vom 21.05.1991 Art. 5 Abs. 5
Richtlinie 271/1991/EWG vom 21.05.1991 Art. 5 Abs. 8
AEUV Art. 260 Abs. 1
AEUV Art. 260 Abs. 2

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Das Großherzogtum Luxemburg hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 260 Abs. 1 AEUV verstoßen, dass es nicht alle Maßnahmen ergriffen hat, die sich aus dem Urteil vom 23. November 2006, Kommission/Luxemburg [...]
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