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EuG - Entscheidung vom 15.01.2013

Rs. T-237/11

Normen:
Verordnung 207/2009/EG vom 26.02.2009 Art. 8 Abs. 1 Buchst. b

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Lidl Stiftung & Co. KG trägt die Kosten. Vorgeschichte des Rechtsstreits Am 15. Mai 2006 meldete die Klägerin, die Lidl Stiftung & Co. KG, gemäß der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des [...]
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