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EuG - Entscheidung vom 06.09.2013

Rs. T-24/11

Normen:
EU-Grundrechtecharta Art. 17
EU-Grundrechtecharta Art. 41
EU-Grundrechtecharta Art. 47
AEUV Art. 296 Abs. 2
Beschluss 413/2010/GASP vom 26.07.2010 Art. 24 Abs. 3
Verordnung 267/2012/EU vom 23.03.2012 Art. 46 Abs. 3
Verordnung 961/2010/EU vom 25.10.2010 Art. 36 Abs. 3
Verordnung 423/2007/EG vom 19.04.2007 Art. 15 Abs. 3
AEUV Art. 215
AEUV Art. 263

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Für nichtig erklärt werden, soweit sie die Bank Refah Kargaran betreffen: - Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP des Rates vom 26. Juli 2010 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung des Gemeinsamen [...]
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