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EuG - Entscheidung vom 11.07.2013

Rs. T-469/07

Normen:
Verordnung 384/1996/EG vom 22.12.1995 Art. 3 Abs. 1
Verordnung 384/1996/EG vom 22.12.1995 Art. 4 Abs. 1
Verordnung 384/1996/EG vom 22.12.1995 Art. 5 Abs. 4
Verordnung 384/1996/EG vom 22.12.1995 Art. 9 Abs. 1
Verordnung 384/1996/EG vom 22.12.1995 Art. 9 Abs. 4
Verordnung 384/1996/EG vom 22.12.1995 Art. 11 Abs. 2
Verordnung 384/1996/EG vom 22.12.1995 Art. 11 Abs. 5
AEUV Art. 263

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Philips Lighting Poland S.A. und die Philips Lighting BV tragen ihre eigenen Kosten, die Kosten des Rates der Europäischen Union mit Ausnahme derjenigen, die mit der Streithilfe der [...]
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