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AG Ludwigslust - Entscheidung vom 26.02.2013

5 C 10/13

Normen:
ZPO § 91a
ZPO § 269 Abs. 3 S. 3

I. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. II. Der Streitwert wird auf bis zu 3.500,00 € festgesetzt. I. Die Parteien stritten über die Räumung und Herausgabe einer Mietwohnung. Die Beklagte mietete bei der [...]
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