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AG Augsburg - Entscheidung vom 18.02.2013

01 M 30115/13

Normen:
ZPO § 704

1. Auf die Erinnerung des Schuldners vom 07.12.2012, eingegangen am 10.12.2012 gegen die Zwangsvollstreckung (22 DRII 1464/12) wird diese für unzulässig erklärt. 2. Der Gläubiger hat die Kosten des [...]
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