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AG Augsburg - Entscheidung vom 26.02.2013

1 M 1472/13

Normen:
ZPO § 802c
ZPO a.F. § 901
EGZPO § 39 Nr. 5

Die Erinnerung der Gläubigerin vom 07.02.2013 wird zurückgewiesen. Aufgrund Kombiauftrages der Gläubigerin vom 27.09.2012 wurde am 09.01.20 Haftbefehl nach § 901 ZPO a.F. wegen Nichterscheinens zum Termin zur Abgabe [...]
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